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Widerrufsbestimmungen

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, es sei denn, es handelt sich um Verträge über Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). 
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei den von uns derzeit alleinig angebotenen Verträgen über Gin-Workshops und andere Events daher nicht.